Ich möchte gerne ausbilden
Moderator: Joker
Ich möchte gerne ausbilden
Hallo
Ich möchte gerne ausbilden und habe dazu einige Fragen.
1.Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen um ausbilden zu dürfen.
2.Muss ich dem Auszubildenden alles selbst beibringen, oder kann das einer meiner Mitarbeiter übernehmen?
3.Und was ist mit der Ausbildereignungsverordnung? Muss man die Prüfung machen oder ist das nicht mehr notwendig?
Ich würde mich freuen wenn ich von euch Auskunft bekommen könnte.
Gruß Sebastian
Ich möchte gerne ausbilden und habe dazu einige Fragen.
1.Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen um ausbilden zu dürfen.
2.Muss ich dem Auszubildenden alles selbst beibringen, oder kann das einer meiner Mitarbeiter übernehmen?
3.Und was ist mit der Ausbildereignungsverordnung? Muss man die Prüfung machen oder ist das nicht mehr notwendig?
Ich würde mich freuen wenn ich von euch Auskunft bekommen könnte.
Gruß Sebastian
Hallo Sebastian, schön das noch jemand ausbilden möchte.
1.Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen um ausbilden zu dürfen.
Zu Frage 1. Das ist alles nicht so schlimm, Ausbilder müssen wie früher persönlich und fachlich für die Ausbildung geeignet sein.
Persönlich nicht geeignet ist, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wer wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder andere bildungsrechtliche Vorschriften verstoßen hat.
Was die fachliche Eignung betrifft, so muss man eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden haben und eine angemessene Zeit in dieser Fachrichtung praktisch tätig gewesen sein. Das gilt ebenfalls für vergleichbare schulische Prüfungen, ebenso bei Abschlussprüfungen an einer deutschen Hochschule. Früher war die fachliche Eignung noch an ein Mindestalter von 24 Jahren für den Ausbilder geknüpft, das ist durch die BBiG Reform jetzt weggefallen. Wie lange man in dem Beruf praktisch gearbeitet haben muss, hängt nicht nur von einer gewissen Zeit ab sondern auch von einer persönlichen sowie beruflichen Reife. Auskunft geben die zuständigen IHK`s, die durchaus unterschiedlich Entscheiden können.
2.Muss ich dem Auszubildenden alles selbst beibringen, oder kann das einer meiner Mitarbeiter übernehmen?
Zu Frage 2. Unter der Verantwortung der Ausbilder können Ausbildungsinhalte auch teilweise durch Personen vermittelt werden, die nicht alle Erfordernisse für die fachliche Eignung der Ausbilder erfüllen, die aber die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die für die Vermittlung einzelner Ausbildungsgegenstände erforderlich sind. Diese sog. ,Ausbildungshelfer' müssen aber auch persönlich geeignet sein. Das könnte z.B. dein Schichtführer/in dein/e Tankwart/in oder dein/e Verkäufer/in sein.
3.Und was ist mit der Ausbildereignungsverordnung? Muss man die Prüfung machen oder ist das nicht mehr notwendig?
Zu Frage 3.Nein. Die Ausbildereignungsverordnung, nach der man bis zum 31. Juli 2003 die Ausbildereignungsprüfung ablegen musste, ist immer noch ausgesetzt. Das heißt, dass für Ausbildungsverhältnisse, die noch bis 31. Juli 2008 begründet werden, keine Ausbildereignungsprüfung nachgewiesen werden muss. Aber schaden tut`s sicher keinem. Auskünfte geben darüber die zuständigen IHK´s .
Ich hoffe das dir die Auskunft reicht
Gruß Joker
1.Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen um ausbilden zu dürfen.
Zu Frage 1. Das ist alles nicht so schlimm, Ausbilder müssen wie früher persönlich und fachlich für die Ausbildung geeignet sein.
Persönlich nicht geeignet ist, wer Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder wer wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder andere bildungsrechtliche Vorschriften verstoßen hat.
Was die fachliche Eignung betrifft, so muss man eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden haben und eine angemessene Zeit in dieser Fachrichtung praktisch tätig gewesen sein. Das gilt ebenfalls für vergleichbare schulische Prüfungen, ebenso bei Abschlussprüfungen an einer deutschen Hochschule. Früher war die fachliche Eignung noch an ein Mindestalter von 24 Jahren für den Ausbilder geknüpft, das ist durch die BBiG Reform jetzt weggefallen. Wie lange man in dem Beruf praktisch gearbeitet haben muss, hängt nicht nur von einer gewissen Zeit ab sondern auch von einer persönlichen sowie beruflichen Reife. Auskunft geben die zuständigen IHK`s, die durchaus unterschiedlich Entscheiden können.
2.Muss ich dem Auszubildenden alles selbst beibringen, oder kann das einer meiner Mitarbeiter übernehmen?
Zu Frage 2. Unter der Verantwortung der Ausbilder können Ausbildungsinhalte auch teilweise durch Personen vermittelt werden, die nicht alle Erfordernisse für die fachliche Eignung der Ausbilder erfüllen, die aber die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die für die Vermittlung einzelner Ausbildungsgegenstände erforderlich sind. Diese sog. ,Ausbildungshelfer' müssen aber auch persönlich geeignet sein. Das könnte z.B. dein Schichtführer/in dein/e Tankwart/in oder dein/e Verkäufer/in sein.
3.Und was ist mit der Ausbildereignungsverordnung? Muss man die Prüfung machen oder ist das nicht mehr notwendig?
Zu Frage 3.Nein. Die Ausbildereignungsverordnung, nach der man bis zum 31. Juli 2003 die Ausbildereignungsprüfung ablegen musste, ist immer noch ausgesetzt. Das heißt, dass für Ausbildungsverhältnisse, die noch bis 31. Juli 2008 begründet werden, keine Ausbildereignungsprüfung nachgewiesen werden muss. Aber schaden tut`s sicher keinem. Auskünfte geben darüber die zuständigen IHK´s .
Ich hoffe das dir die Auskunft reicht
Gruß Joker
Danke!
Danke für die prompte und ausführliche Antwort!
Was meinst Du denn was ich ungefähr an Zeit einplanen muß wenn ich einen Auszubildenen bei mir im Betrieb habe.Ich will ihm natürlich know how vermitteln, für fragen zur verfügungstehen und ihn auch auf die Prüfung vorbereiten.Es ist zum einen meine Pflicht als Ausbilder(gibt es auch eine gesetzliche Regelung?), aber wie sieht es in der Praxis aus? Zum anderen möchte ich dem Azubi einen guten Abschluß ermöglichen und eventuell auch einen sehr gut ausgebildeten, mit dem Betrieb vertrauten Mitarbeiter nach seiner Prüfung übernehmen können??
Ich hatte das Glück das mein Ausbilder mir immer helfen konnte, sich auch die Zeit genommen hatte wenn da fragen waren.
Was meinst Du denn was ich ungefähr an Zeit einplanen muß wenn ich einen Auszubildenen bei mir im Betrieb habe.Ich will ihm natürlich know how vermitteln, für fragen zur verfügungstehen und ihn auch auf die Prüfung vorbereiten.Es ist zum einen meine Pflicht als Ausbilder(gibt es auch eine gesetzliche Regelung?), aber wie sieht es in der Praxis aus? Zum anderen möchte ich dem Azubi einen guten Abschluß ermöglichen und eventuell auch einen sehr gut ausgebildeten, mit dem Betrieb vertrauten Mitarbeiter nach seiner Prüfung übernehmen können??
Ich hatte das Glück das mein Ausbilder mir immer helfen konnte, sich auch die Zeit genommen hatte wenn da fragen waren.
Na Du kleine Esso, bist Du denn noch was besonderes?
NE ICH BIN EXTRA!!!
NE ICH BIN EXTRA!!!
Wie viel Zeit man persönlich einplanen muss kann ich nicht Pauschal beantworten.
Sie ist abhängig von den Eingangsvoraussetzungen, Schulbildung und Abschlusszeugnis, von der Lernbereitschaft des Auszubildenden. Von der Qualität der „Ausbildungshelfer“
Für einen schwachen Azubi könnten zwei Stunden pro Tag zu wenig, für einen guten Azubi eine Stunde pro Tag völlig ausreichend sein. Deshalb hat das Auswahlverfahren der Lehrstellenbewerber für den Ausbildungsbetrieb einen besonderen Stellenwert.
Die Pflichten des Ausbildenden sind im BBIG §6 Berufsausbildung und im Berufsausbildungsvertrag § 3 Pflichten des Ausbildenden festgelegt.
Die des Auszubildenden im BBIG § 9 Verhalten während der Berufsausbildung und im Berufsausbildungsvertrag § 4 Pflichten des Auszubildenden festgelegt.
Wenn dann der gut ausgebildete Mitarbeiter in deinem Betrieb bleiben will. ist das eine gute Sache. Nur leider sieht die Praxis oftmals anders aus. Die „Guten“ gehen von der Tankstelle und suchen sich in einer anderen Branche einen Job und die „weniger Guten„ versuchen zu bleiben.
Joker
Sie ist abhängig von den Eingangsvoraussetzungen, Schulbildung und Abschlusszeugnis, von der Lernbereitschaft des Auszubildenden. Von der Qualität der „Ausbildungshelfer“
Für einen schwachen Azubi könnten zwei Stunden pro Tag zu wenig, für einen guten Azubi eine Stunde pro Tag völlig ausreichend sein. Deshalb hat das Auswahlverfahren der Lehrstellenbewerber für den Ausbildungsbetrieb einen besonderen Stellenwert.
Die Pflichten des Ausbildenden sind im BBIG §6 Berufsausbildung und im Berufsausbildungsvertrag § 3 Pflichten des Ausbildenden festgelegt.
Die des Auszubildenden im BBIG § 9 Verhalten während der Berufsausbildung und im Berufsausbildungsvertrag § 4 Pflichten des Auszubildenden festgelegt.
Wenn dann der gut ausgebildete Mitarbeiter in deinem Betrieb bleiben will. ist das eine gute Sache. Nur leider sieht die Praxis oftmals anders aus. Die „Guten“ gehen von der Tankstelle und suchen sich in einer anderen Branche einen Job und die „weniger Guten„ versuchen zu bleiben.
Joker
Das hat mir jetzt schon mal sehr weitergeholfen!
Ich hab mir das jetzt mal ausgedruckt da ich denke, dass es mir bei der Entscheidung in den nächsten jahren einen Lehrling einzustellen sehr helfen wird!
Sehr herzlichen Dank!
Sehr herzlichen Dank!
Tip:
Jedes Bundesland hat eigene Unterstützungen bzw. Förderprogramme für Jugendliche die seit längerer Zeit auf der Straße stehen.
In Bayern gibt es z.B. das EQJ (=Einstiegsqualifizierungsjahr). Damit hat man als Ausbildungsbetrieb folgende Vorteile:
Das Arbeitsamt übernimmt für das erste Jahr die vollen Kosten für den Azubi und man übernimmt keinerlei Gewähr, diesen nach dem Jahr auch zu übernehmen. Im Prinzip habe ich eine Probezeit von 1 Jahr, in der mich der Azubi nichts kostet.
Weiterhin gibt es für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze (als im Vorjahr) entweder zinsverbilligte Darlehen (mit der man z.B. seinen teuren Kontokurentkredit in die HABENseite verlagern kann o.ä. und/oder einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.500 €, Stand 2005).
Außerdem gibt es nun die Möglichkeit Auszubildene unter Tarif zu beschäftigen. Die Ausbildungsvergütung darf jedoch nicht unter 80 % des Tarifes liegen.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit sich mit sozialen Bidlungseinrichtungen zusammenzutun und lernschwache Azubis anzuheuern. Meine Erfahrung: unter diesen im allgemeinen lernschwachen Jugendlichen befinden sich wahre Juwele. Bei uns macht diese Vermittlungs- und Ausbildungsarbeit das Kolpingsbildungswerk.
Vorteile für den Betrieb: in der Regel unbefristetes Praktikum (bei mir 10 Monate) und anschließend 3 Jahre lang keinerlei Kosten.
Nachteile: diese Jugendlichen benötigen in erster Linie Vertrauen in die ausbildende Person und sind meist sozial geschädigt. Nicht selten können Sie mein und Dein nicht unterscheiden (Diebstähle) und sind mit dem Waren- und Geldangebot an d Tanke überfordert. Mit der richtigen Mischung aus Erziehung, Interesse wecken und vor allem Vertrauen erzeugen, kann es gelingen eine der treuesten Seelen für seinen Betrieb zu gewinnen. Meine Azubine schloss vor der IHK ihre Prüfung als Kammerbeste ab und egal, welche sozialen Rückstände sie hat, die sie niemals aufholen kann, sie ist Tag und Nacht im Betrieb, es gibt nichts, was sie nicht weiß (was die Betriebsabläufe betrifft) und sie ist dankbar, dass sie hier sein darf.
Durch ihr auffälliges Sozialverhalten gab es in den letzten 7 Jahren sicher den ein oder anderen Kunden, den ich durch sie verloren habe. Doch denke ich, habe ich auch die soziale Verantwortung für sie. Es stand schon mehrmals auf Spitz und Knopf sie aus wirtschaftlichen Gründen zu kündigen und durch Aushilfen buw Auszubildene zu ersetzen, doch weiß ich, dass sie damit ihr Leben lang auf der Straße sitzen wird. Und das möchte ich nicht.
Ich bilde seit über 20 Jahren aus und kann feststellen, dass sich die Qualität der Jugendlichen und die Lernbereitschaft erheblich gesteigert hat. Ich bin dabei, verstärkt auf Azubis umzubauen, da sich dadurch die Lohnkosten erheblich reduzieren und man 3 Jahre Planungssicherheit hat.
Jedes Bundesland hat eigene Unterstützungen bzw. Förderprogramme für Jugendliche die seit längerer Zeit auf der Straße stehen.
In Bayern gibt es z.B. das EQJ (=Einstiegsqualifizierungsjahr). Damit hat man als Ausbildungsbetrieb folgende Vorteile:
Das Arbeitsamt übernimmt für das erste Jahr die vollen Kosten für den Azubi und man übernimmt keinerlei Gewähr, diesen nach dem Jahr auch zu übernehmen. Im Prinzip habe ich eine Probezeit von 1 Jahr, in der mich der Azubi nichts kostet.
Weiterhin gibt es für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze (als im Vorjahr) entweder zinsverbilligte Darlehen (mit der man z.B. seinen teuren Kontokurentkredit in die HABENseite verlagern kann o.ä. und/oder einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.500 €, Stand 2005).
Außerdem gibt es nun die Möglichkeit Auszubildene unter Tarif zu beschäftigen. Die Ausbildungsvergütung darf jedoch nicht unter 80 % des Tarifes liegen.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit sich mit sozialen Bidlungseinrichtungen zusammenzutun und lernschwache Azubis anzuheuern. Meine Erfahrung: unter diesen im allgemeinen lernschwachen Jugendlichen befinden sich wahre Juwele. Bei uns macht diese Vermittlungs- und Ausbildungsarbeit das Kolpingsbildungswerk.
Vorteile für den Betrieb: in der Regel unbefristetes Praktikum (bei mir 10 Monate) und anschließend 3 Jahre lang keinerlei Kosten.
Nachteile: diese Jugendlichen benötigen in erster Linie Vertrauen in die ausbildende Person und sind meist sozial geschädigt. Nicht selten können Sie mein und Dein nicht unterscheiden (Diebstähle) und sind mit dem Waren- und Geldangebot an d Tanke überfordert. Mit der richtigen Mischung aus Erziehung, Interesse wecken und vor allem Vertrauen erzeugen, kann es gelingen eine der treuesten Seelen für seinen Betrieb zu gewinnen. Meine Azubine schloss vor der IHK ihre Prüfung als Kammerbeste ab und egal, welche sozialen Rückstände sie hat, die sie niemals aufholen kann, sie ist Tag und Nacht im Betrieb, es gibt nichts, was sie nicht weiß (was die Betriebsabläufe betrifft) und sie ist dankbar, dass sie hier sein darf.
Durch ihr auffälliges Sozialverhalten gab es in den letzten 7 Jahren sicher den ein oder anderen Kunden, den ich durch sie verloren habe. Doch denke ich, habe ich auch die soziale Verantwortung für sie. Es stand schon mehrmals auf Spitz und Knopf sie aus wirtschaftlichen Gründen zu kündigen und durch Aushilfen buw Auszubildene zu ersetzen, doch weiß ich, dass sie damit ihr Leben lang auf der Straße sitzen wird. Und das möchte ich nicht.
Ich bilde seit über 20 Jahren aus und kann feststellen, dass sich die Qualität der Jugendlichen und die Lernbereitschaft erheblich gesteigert hat. Ich bin dabei, verstärkt auf Azubis umzubauen, da sich dadurch die Lohnkosten erheblich reduzieren und man 3 Jahre Planungssicherheit hat.
Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder gar keine Schwierigkeiten zu haben, sondern sie alle mehr oder weniger erfolgreich zu meistern.
Mit EG aber kamen wir vom Regen in die Traufe..
Mit EG aber kamen wir vom Regen in die Traufe..