Krankheit Azubis .... länger als 3 Monate ????

Moderator: Joker

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abelsa
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Krankheit Azubis .... länger als 3 Monate ????

Beitrag: # 1167Beitrag abelsa
14 Jun 2007, 14:58

Hallo

Weis zufällig jemand , wie es ist , wenn ein Azubi innerhalb eines Ausbildungsjahres wegen Krankheit mehr als 3 Monate fehlt ?
Muß er dann sein Ausbildungsjahr wiederholen ? Unser Spezi geht allerdings zur Berufschule ...
Er kann nur den praktischen teil seiner Ausbildung nicht ertragen ... da der arme Kerl seiner Meinung nach gemoppt wird ..
Es ist heute Mobbing , wenn man Azubis auf zu spät kommen , Differenzen , Schule schwänzen , fahren ohne Führerschein usw ... anspricht ... .

Sebastian
Beiträge: 463
Registriert: 25 Jul 2005, 14:40
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Beitrag: # 1169Beitrag Sebastian
14 Jun 2007, 15:11

Hier gib ihm die www.amnesty.de!
Da kann er sich ausheulen!
Na Du kleine Esso, bist Du denn noch was besonderes?
NE ICH BIN EXTRA!!!

Joker
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Beitrag: # 1171Beitrag Joker
15 Jun 2007, 10:09

Hallo abelsa,

Das lässt sich leicht beantworten.
Bei Fehlzeiten (Betrieb oder Schule) von mehr als 10% der Ausbildungszeit wird ein Azubi nicht zur Prüfung zugelassen. Das heißt, 66 Tage bei einem Kaufmann/Frau im Einzelhandel und bei Verkäufer/inen 44 Tage.
Bei Fehlzeiten von mehr als drei Monaten ist die Zulassung deines Azubis zur Abschlussprüfung bereits schon jetzt gefährdet.
Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung hat der Ausbilder die Möglichkeit der Kammer die Fehlzeiten (Betrieb und Schule) mitzuteilen.
Übersteigen die Fehlzeiten die oben genannten Grenzen, darf die Kammer diesen Azubi nicht zulassen.

Wenn ein Azubi durch Krankheitsbedingte Fehlzeiten sein Ausbildungsziel nicht erreicht kann, kann auf Antrag des Auszubildenden bei der IHK die Ausbildungszeit verlängert werden. Ein Verlängerungsautomatismus gibt es in der Berufsausbildung nicht!

Schule schwänzen und zu spät kommen ist vom Ausbilder durch Gespräche; schriftlicher Ermahnung; Abmahnung in Griff zu bekommen. Es empfiehlt sich auch den zuständigen Ausbildungsberater zu informieren oder ein dreier Gespräch Azubi, Ausbilder, Ausbildungsberater zu führen. Bei Minderjährigen muss der Erziehungsberechtigte mit einbezogen werden.

Joker

abelsa
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Danke

Beitrag: # 1172Beitrag abelsa
16 Jun 2007, 06:23

... danke für die ausführliche Antwort ...

es gab sogar schon einen Termin vor dem Schlichtungsausschuß , das hat auch nicht wirklich was gebracht ... Er ist in diesem Jahr schon 12 Wochen krank ....
im Moment ist er auch nicht mehr in der Lohnfortzahlung ... soll er doch bleiben wo der Pfeffer wächst ... bald kommt auch bei uns ROC , dann können die sich mit dem rumärgern ... allerdings erst nächstes Jahr , mal sehen , was dann mit ihm geschieht ... Ist echt dreist und menschlich nicht fassbar , wie sich manche verhalten ...

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